TAUCHEN IN PHILIPPSBURG NUR MIT TAUCHGENEHMIGUNG


Ab dem 01.06.2007 wird die Rechtverordnung der Stadt Philippsburg vom 01.06.2007, welche das Tauchen in den Philippsburger Seen regelt umgesetzt.

Die ab sofort erhältlichen Tauchgenehmigungen um von Freitag bis Sonntag oder an Feiertagen in den Seen Baggersee Balkert, Freyersee undBaggersee Hardtsee-Bruhrain zu tauchen werden von uns im Auftrag der Stadt erteilt.
Im folgenden findet Ihr die Beschreibung was notwendig ist, um eine solche Genehmigung zu erhalten, sowie die wichtigsten Auszüge aus der Rechtsverordnung.

Regeln für das Tauchen in den oben genannten Seen:

  1. Das Tauchen mit technischem Gerät ist nur vom 16. April bis 14. Dezember eines jeden Jahres und nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zugelassen.
  2. Innerhalb der gemäß Abs.1 zugelassenen Zeiten ist Tauchen an Freitagen, Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen nur mit einer durch die Ortspolizeibehörde oder einer von dieser beauftragten Stelle ausgestellten Tages-Tauchgenehmigung zulässig. Für die Ausstellung der Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro erhoben.
  3. Pro Tag und See werden maximal 10 Tauchgenehmigungen erteilt.
  4. Zum Tauchen berechtigt sind darüber hinaus nur Personen, die im Besitz eines anerkannten Tauchbrevets sind. Es sind die Sicherheitsregeln des VDST zu beachten.

Tauchgenehmigung beantragen:

 

  1. Eine Tauchgenehmigung kann ausschließlich  per E-Mail      
    (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) beantragt werden.
    Dabei solltet Ihr wissen, an welchen See und mit wie vielen Tauchern Ihr tauchen möchtet.

  2. Die Anmeldung sollte dabei spätestens in der Woche vor dem Wochenende an dem Ihr Tauchen möchtet erfolgen.

  3. Solltest Du eine Zusage( per E-Mail ) erhalten musst Du uns eine ausgefüllte Tages-Tauchgenehmigung  zusammen mit einem ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag (unbedingt notwendig) und dem Betrag von 5€ pro Taucher in bar zusenden.Alle für die Tauchgenehmigung erforderlichen Unterlagen sind in der  Mail enthalten .

  4. Es muss für jeden Taucher ein Antrag ausgefüllt werden. Gruppenanträge sind nicht möglich.

  5. Jeder Taucher ist selbst für das rechtzeitige Eintreffen des Antrages zusammen mit der Gebühr verantwortlich. Sollte dies bis spätestens drei Tage vor dem Termin nicht erfolgt sein, kann die Tauchgenehmigung an einen anderen Taucher vergeben werden.

  6. Ihr erhaltet von uns dann eine Tauchgenehmigung die sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden muss.

  7. Die Genehmigung beinhaltet keinen Anspruch auf einen kostenlosen Parkplatz.


 

http://philippsburg.inmeco.de/?/Rathaus/Satzungen/Downloads/Baggerseeverordnung1.pdf